UNHS
Jedes Neugeborene in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf ein fachgerechtes Hörscreening.
Denn von 1000 Neugeborenen kommen 2-3 mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Die Sprachentwicklung, aber auch die normale Entwicklung der Psyche hängen schon in den ersten Lebensmonaten von einem normalen Gehör ab, denn die Hörbahn zum Gehirn entwickelt sich in den ersten Monaten, Sprachentwicklungsfenster öffnen und schließen sich, so dass verpasste Entwicklungsschritte zu bleibenden Auffälligkeiten führen. Eine angeborene Hörstörung oder Taubheit kann und soll unbedingt bereits im ersten Lebensjahr behandelt werden!
Wir sind seit 2015 offiziell zertifizierte Nachuntersuchungsstelle des Hörscreeningzentrums Nordrhein an der Universitätsklinik Köln und verfügen über die spezialisierten, dafür vorgeschriebenen Untersuchungsverfahren, die verbindlichen Qualitätsanforderungen genügen:
1. Computerisierte TEOAE (Transitorisch evozierte Otoakustische Emissionen)
Über einen Ohrhörer präsentierte Klicks werden bei Normalgehör von den äußeren Haarzellen in der Hörschnecke aktiv beantwortet. Diese Reaktionen werden registriert und durch das auf Neugeborene zugeschnittene automatisierte Auswertungsverfahren zu einer verlässlichen Aussage über das Gehör verarbeitet.
2. ABR (Automatic Brainstem Response)
Über einen Ohrhörer präsentierte Klicks werden bei Normalgehör ans Gehirn weitergeleitet und über ein EEG abgeleitet. Der automatische auf Neugeborene optimierte Auswertungslogarithmus zeigt verlässlich schon leichte Hörminderungen oder Normalgehör an.
Die Ergebnisse werden der Hörscreening-Zentrale an der Uniklinik Köln zugeleitet. Von dort wird die weitere Verfolgung im Falle einer Hörstörung koordiniert, so dass kein schwerhöriges Kind durchs Raster fallen soll. Frühzeitige Versorgungen mit Hörsystemen und Cochlear Implants ermöglichen bei rechtzeitigem Erkennen von Hörstörungen und Taubheiten heute völlig normale Sprachentwicklung!
Beim Hörscreening wird für Ihr Kind nur eine der genannten Messmethoden eingesetzt. Die Untersuchung ist am einfachsten durchzuführen, wenn das Baby getrunken hat und schläft. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Hörscreening-Zentrum Nordrhein:
http://www.hoerscreening-nordrhein.de
Telefon-Hotline:
0221-478-88759
(Di. + Do. 9:00 bis 12:00 Uhr)
Fax: 0221-478-86738
info@hoerscreening-nordrhein.de
UNHS
Universelles Neugeborenen-Hörscreening / UNHS Neugeborenen-Hörscreening
Jedes Neugeborene in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf ein fachgerechtes Hörscreening.
Denn von 1000 Neugeborenen kommen 2-3 mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Die Sprachentwicklung, aber auch die normale Entwicklung der Psyche hängen schon in den ersten Lebensmonaten von einem normalen Gehör ab, denn die Hörbahn zum Gehirn entwickelt sich in den ersten Monaten, Sprachentwicklungsfenster öffnen und schließen sich, so dass verpasste Entwicklungsschritte zu bleibenden Auffälligkeiten führen. Eine angeborene Hörstörung oder Taubheit kann und soll unbedingt bereits im ersten Lebensjahr behandelt werden!
Wir sind seit 2015 offiziell zertifizierte Nachuntersuchungsstelle des Hörscreeningzentrums Nordrhein an der Universitätsklinik Köln und verfügen über die spezialisierten, dafür vorgeschriebenen
Untersuchungsverfahren, die verbindlichen Qualitätsanforderungen genügen:
- Computerisierte TEOAE (Transitorisch evozierte Otoakustische Emissionen)
Hier reagiert das gesunde Innenohr auf gehörte Sondentöne, indem es einen Antwort-Ton zurücksendet. Diese Reaktion wird gemessen. - AABR (Automatisierte Hirnstammaudiometrie)
Über drei auf die Stirn, den Nacken und den Wangenknochen aufgeklebte Elektroden wird die Reaktion des Gehirns auf Sondentöne gemessen. Mittelohr, Hörschnecke, Hörnerv und unterer Teil der Hörbahn werden so überprüft.
Beim Hörscreening wird für Ihr Kind in der Regel nur eine der genannten Messmethoden eingesetzt. Die Untersuchung ist am einfachsten durchzuführen, wenn das Baby getrunken hat und schläft. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Hörscreening-Zentrum Nordrhein:
www.hoerscreening-nordrhein.de
Telefon-Hotline:
0221-478-88759
(Di. + Do. 9:00 bis 12:00 Uhr)
Fax: 0221-478-86738
info@hoerscreening-nordrhein.de